Gesellschafterliste vom Registergericht abrufen.
Die Gesellschafterliste einer GmbH vom Registergericht bzw. Amtsgericht, kann man die auch online abrufen?
Die Gesellschafterliste einer GmbH etc. bekommen Sie direkt beim Amtsgericht vor Ort, vom Registergericht, also dort wo die betreffende Gesellschaft ansässig bzw. registriert ist.
In das Handelsregister beim Registergericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen oder sich auch schriftlich eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht anfordern, dies dann allerdings gegen Gerichtsgebühr und es dauert auch seine Zeit.
Falls Sie jedoch nicht selbst das zuständige Registergericht herausfinden möchten oder nicht die Zeit haben selbst Kontakt aufzunehmen, dann können Sie dies auch online erledigen lassen: Wir liefern Ihnen schon innerhalb von wenigen Minuten eine eingescannte Kopie der von der Gesellschaft an das Amtsgericht eingereichten letzten und damit aktuellen Gesellschafterliste.
Jedoch nicht jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen verfügt über eine Gesellschafterliste, bei welcher die jeweiligen Stammeinlagen aufgeführt sind. Bei Personengesellschaften ist das nicht der Fall. Die Angaben über die Gesellschafter findet man dort bereits auf dem Handelsregisterauszug.
Aber wenn es entsprechend der Rechtsform eine solche Gesellschafterliste gibt, dann beachten Sie dabei bitte, dass es zu Verzögerungen von bis zu einigen Tagen kommen kann, wenn die Gesellschafterangaben noch vor dem 1.1.2007 eingereicht wurden und es seitdem keine Änderungen mehr gab. Die Gesellschafterangaben müssen dann direkt vom Registergericht eingeholt werden, was eben einige Tage in Anspruch nehmen wird.