Wie ist das Handelsregister in Österreich aufgebaut?

Wie ist das Handelsregister in Österreich aufgebaut?

Das Handelsregister in Österreich wird als sog. „Firmenbuch“ geführt. Deshalb ist natürlich das, was in Deutschland ein Handelsregisterauszug ist, in Österreich dann ein Firmenbuchauszug.

Noch ein paar allgemeine Erläuterungen zum Firmenbuch: Das Firmenbuch ist ein von den Landesgerichten in Österreich geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind, so die offizielle Erklärung.
Das Firmenbuch besteht zunächst einmal aus dem Hauptbuch, dem eigentlichen Firmenbuch, in dem sind die Firmenbucheintragungen aus der Urkundensammlung enthalten. Letztere ist die Sammlung der Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen, z.B. der Gesellschaftsvertrag oder die Bilanz einer Gesellschaft.

Abweichend von der Praxis in Deutschland, werden in das Firmenbuch von Österreich die folgenden Rechtsträger eingetragen:

Einzelunternehmen
offene Gesellschaften
Kommanditgesellschaften
Aktiengesellschaften
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Sparkassen
Privatstiftungen
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
Europäische Gesellschaften (SE)
Europäische Genossenschaften (SCE)
sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist.

Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch auch eine Firmenbuchnummer zugewiesen, welche aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht (Beispiel: FN 12234i)

Der Onlineabruf eines Firmenbuchauszuges über eine Gesellschaft etc. aus Österreich ist nur den beim Firmenbuch angemeldeten Dienstleistern möglich. Einen dieser Anbieter erreichen Sie über diesen Link: Auszug aus dem Handelsregister von Österreich

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