Gesellschafterliste vom Amtsgericht
Woher bekomme ich schnell eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht?
Die Gesellschafterliste bekommen Sie vom Amtsgericht / Handelsregister, dort wo die betreffende Gesellschaft ansässig ist. In das Handelsregister beim Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen oder sich auch schriftlich eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht anfordern. Zu beachten ist dabei, dass die letzte vorliegenden Gesellschafterliste auch immer die gültige ist, egal wie alt diese ist. Diese Gesellschafterliste kann auch viele Jahre alt sein und auch handschriftlich abgefasst sein. Formvorschriften gibt es dabei nicht.
Man erkennt auf einer Gesellschafterliste auch nicht, ob diese wirklich auch die letzte und damit gültige ist. Theoretisch könnte es ja auch eine neuere geben. Diese Zweifel kommen regelmäßig auf, wenn man eine teilweise jahrzehnte alte Gesellschafterliste mit gehaltenen Anteilen in Deutscher Mark anschaut. Aber es ist so, die damals eingereichte Gesellschafterliste wird nachträglich nicht mehr verändert. Auch wenn man diese beglaubigten lässt, so ist doch nur das Datum der Beglaubigung aufgeführt, das Datum auf der scheinbar zu alten Gesellschafterliste bleibt.
Wo kann ich so eine Liste der Gesellschafter bestellen?
Falls Sie jedoch nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten oder nicht die Zeit haben selbst dorthin zu fahren, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen binnen 1 Stunde eine eingescannte Kopie der von der Gesellschaft an das Amtsgericht eingereichten Gesellschafterliste.