Unternehmergesellschaft (UG)
Was ist eine Unternehmergesellschaft, auch UG abgekürzt?
Ab November 2008 existiert gem. §5a GmbHG die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz „UG (haftungsbeschränkt)“. Gedacht ist diese Gesellschaftsform sicher auch als Alternative zur immer beliebter werdenden englischen Ltd. – Company und damit vor allem gedacht für Existenzgründer kleiner Unternehmen, meist angesiedelt im Dienstleistungsbereich. Diese Unternehmer suchten schon lange nach einer Möglichkeit die Haftung zu beschränken und auch mit einem kleinen Startkapital beginnen zu können. Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gibt diesem Existenzgründern nun diese Möglichkeit.
Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gilt daher auch als Mini-GmbH, weil sie statt der 25.000 EUR Stammkapital wie bei der GmbH nur ein Mindestkapital von 1 EUR erfordert. Um diesen Unterschied kenntlich zu machen, muss zwingend die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden. Das Stammkapital muss jedoch kontinuierlich aufgebaut werden. In den weiter folgenden Geschäftsjahren ab Gründung muss daher mind. 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage gebildet werden. Wenn die 25.000 EUR erreicht sind, dann wird aus der UG eine GmbH.
Zusammenfassung der Vor- und Nachteile der „UG (haftungsbeschränkt)“:
Die Vorteile:
– Die Haftung wird beschränkt auf das Mindestkapital von 1 EUR
– Es gibt steuerliche Vorteile (nur 15% Körperschaftssteuer bei im Unternehmen belassener Gewinne)
Die Nachteile:
– Die UG ist als Gesellschaftsform auch international wenig bekannt, was dann Auswirkungen auf die Akzeptanz haben kann
– Es muss sofort die Einberufung der Gesellschaftsversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit erfolgen.
Fazit: Eine aktuell beliebte Gesellschaftsform. So wundert es kaum, dass in den ersten 2 Jahre nach Einführung bereits über 41.000 neue UG (haftungsbeschränkt) gebildet wurden.
Auskunftsmöglichkeit über eine bereits in das Handelsregister eingetragene UG (haftungsbeschränkt): Auftragsformular anschauen: