Einen Handelsregisterauszug aus Bayern anfordern.

Einen Handelsregisterauszug aus Bayern anfordern.

Wo bekommt man einen Handelsregisterauszug aus Bayern her?

In Bayern gibt es derzeit 20 regionale Handelsregister. Bei welchem dieser Handelsregister die gesuchte Gesellschaft (GmbH, AG, KG, OHG, UG, eK) registriert ist, hängt vom jeweiligen Sitz dieser Gesellschaft ab. Zunächst müsste man also herausfinden, welches Handelsregister zuständig ist. Da hilft sicher die Website des Unternehmens weiter oder auch der Briefkopf. Aber es kann auch sein, dass Handelsregister zusammengelegt, Zuständigkeiten abgegeben und neue Registernummern vergeben wurden. Hinzu kommt, dass es vielleicht seitens des Unternehmens eine Sitzverlegung gab, die dem Handelsregister noch nicht mitgeteilt wurde. So oder so, das kann eine aufwendige Suche erfordern, bei der man unter Umständen schnell mal einen falschen Handelsregisterauszug anfordert.

Wäre es da nicht besser, wenn man diese Suche und dann auch gleich dann die Anforderung des Handelsregisterauszuges abgeben könnte?

Das geht hier, über den Link unten. Darüber können Sie schnell und zügig einen Handelsregisterauszug von einem der Amtsgerichte in Bayern erhalten, sofern man sich eben nicht die Mühe machen möchten, selbst zu suchen oder selbst Kontakt aufzunehmen.
Einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug, auch „Ausdruck“ aus dem Handelsregister“ genannt, erhalten Sie über diesen Onlineservice innerhalb von ab 5 min per email im PDF-Format, natürlich abhängig von der Auftragsart. Diesen Handelsregisterauszug Bayern können Sie sich dann selbst auf Ihrem PC ausdrucken oder abspeichern.

Einen amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug, also ein Handelsregisterauszug, der vom Gericht erst noch beglaubigt werden muss, der kann Ihnen derzeit in ca. 3-6 Werktagen geliefert werden. Die längere Bearbeitungszeit hängt damit zusammen, dass dieser beglaubigte Handelsregisterauszug nur in Papierform vorliegt, gesiegelt ist und deshalb nur per Briefpost an Sie verschickt werden kann. Dazu noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug wird seit einigen Jahren beim Handelsregister selbst nur noch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug. Das Wörtchen „amtlich“ steht hier für beglaubigt.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Bayern

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert