Vereinsregister
Im Vereinsregister beim Amtsgericht sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) des Registerbezirks erfasst. In das Vereinsregister können sich nur Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist, die also keine Gewinnabsicht verfolgen.
Das Vereinsregister wird, wie schon erwähnt, in aller Regel vor Ort, beim Registergericht des Vereinssitzes geführt. Das Vereinsregister hingegen wird beim Amtsgericht geführt. Meist ist dies das nächstgelegene, aber nicht immer, denn viele Vereinsregister wurden zusammengelegt. In Baden-Württemberg zum Beispiel wurden alle bisherigen Vereinsregister zusammengefasst und werden nun nur noch zentral beim AG Stuttgart geführt.
Woher bekommt man Auskunft aus dem Vereinsregister?
Das Vereinsregister ist kein offenes Register wie das Handelsregister, trotzdem aber kann man einen überblicksartigen Registerausdruck erhalten. Darauf finden sich dann die Grunddaten des Vereins: Vereinsname, Sitz, vertretungsberechtigte Personen, Datum der Satzung, Tag der letzten Eintragung sowie die vertretungsberechtigten Personen. Mehr aber nicht. Angaben zum gesamten Vorstand oder den Vereinsmitgliedern findet man darauf nicht.
Es kann auch für weitere Informationen Einblick in die Registerakte genommen werden, etwa wenn man sich einen Überblick über die Vereinssatzung verschaffen möchte. Das kann jedermann tun, allerdings gibt es auch gewisse Grenzen des Datenschutzes zu beachten.
Wer sich mit dieser ganzen Problematik nicht wirklich auskennt, der sollte überlegen, ob er diese Auskünfte nicht von einem Onlineservice abrufen lassen. Diese Auskünfte aus dem Vereinsregister erhält man dann meist schon innerhalb von wenigen Minuten, was die Mehrkosten rechtfertigen kann.
Wenn Sie noch Fragen zu Auskünften aus dem Vereinsregister haben, dann rufen Sie uns an bzw. informieren Sie sich auf dem Bestell-Formular: