Handelsregisterauszug, auch amtlich beglaubigt und mit Apostille.
Oft reicht ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug aus, aber manchmal muss es eben ein beglaubigter Auszug mit Apostille sein. Sie können hier beides bestellen, aber noch ein paar Bemerkungen zum Thema Apostille.
Apostille auf einem beglaubigten Handelsregisterauszug ?
Darunter ist eine im internationalen Urkundenverkehr gebräuchliche Beglaubigungsform zu verstehen. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Abkommen von 1961 zur „Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation“ sind.
Im Zusammenhang mit einem Handelsregisterauszug (oder einem weiteren Dokument aus dem Handelsregister), ist darunter amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher mit einem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde, also mit einer Apostille.
Der Ablauf für eine Apostille
Die Vorgehenweise ist so, dass zuerst ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug) erstellt werden muss, welcher von einer unterschriftsberechtigten Person am Amtsgericht unterschrieben wird. Dann wird dieser Auszug an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und dort mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird. Meist ist das ein entsprechender Aufkleber, aber manchmal auch nur ein Stempelabdruck mit der Beschreibung „Apostille“.
Die möglichen Länder
Es ist hierbei zu beachten, dass eine Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt, also einem Mitgliedsland der o.g. Haager Abkommen. Vor einer Auftragserteilung sollen Sie prüfen, ob das betreffende Land auch eine Apostille akzeptiert. Das geht hier.
Die Gebühren für eine Apostille
Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an, da es 2 Beglaubigungen sind. Das betrifft den Handelsregisterauszug genauso wie eine (beglaubigte) Gesellschafterliste, die auch apostilliert werden kann. Und natürlich dauert die Bearbeitung dann einige Tage, schließlich werden ja 2 unterschiedliche Gericht aktiv.
Natürlich können Sie dies alles selbst erledigen, aber es gibt eine Reihe von Dingen, die Sie vorab klären müssen. Es beginnt damit, das Sie das richtige Amtsgericht und das zuständige übergordnete Landgericht in Erfahrung bringen müssen. Dann, wie es dort mit den Gebühren gehandhabt wird. Manche Gerichte wünschen Vorauskasse, manche nicht.
Unser Angebot
Wir bieten uns an, den gesamten Prozess zu übernehmen. Sie beauftragen uns und erhalten schließlich das fertige Dokument, welches von uns auch bei den Gerichten bezahlt wurde. Und wenn es zwischendurch Rückfragen gibt, dann kümmern wird uns darum.
Sie gehen hier kein Risiko ein, da Sie erst am Ende dieses Prozesses zahlen müssen, also dann, wenn Sie das fertige Dokument in den Händen halten.
Über die nachfolgenden Formularfelder können Sie nun eine Bestellung aufgeben: