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Das Handelsregister ist ein öffentliches Register

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Amtsgericht / Handelsregister enthält. Es wird in zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Abteilung B die Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden im Handelsregister mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen erfolgen grundsätzlich auch nur auf Antrag. Unterbleibt eine erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Folgende Angaben werden im Handelsregister geführt: Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens und die Gesellschafterangaben.

Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister Auskunft:

Handelsregister – Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhabers bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Handelsregister – Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma und Gesellschafterlisten.

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