Handelsregisterauszug England: Hier schnell abrufbar.
Handelsregisterauszug aus England? Wo geht es schnell?
Die meisten der in England der beim Companies House in Cardiff registrierten Gesellschaften sind Limited Companies (Ltd.) vergleichbar der deutschen GmbH. Im Gegensatz zum deutschen Handelsregisterauszug, auf dem alle relevanten Angaben enthalten sind, gibt es beim englischen Handelsregister ledeiglich eine Vielzahl von Einzeldokumenten, weil eine englische Limited Company regelmäßig Jahreserklärungen an das Handelsregister am Ende eines Geschäftsjahres einreichen muss.
Einmal betrifft dies den Annual Return, welcher alle Veränderungen im letzten Geschäftsjahr hinsichtlich des Directors (Geschäftsführer), der Shareholder (Gesellschafter) usw. aufführt. Diese Statusmeldung kann bei sehr kleinen oder auch inaktiven Gesellschaften auch sehr minimalistisch ausfallen (Statement of Capital).
Dann gibt es noch den Annual Account, eine Art Jahresabschluss, ebenfalls das letzte Geschäftsjahr betreffend. Auch diese Angaben können gerade bei kleinen oder auch inaktiven Gesellschaften sehr mager ausfallen oder auch auf deren Antrag hin ganz unterbleiben.
Wenn man sich einen guten Überblick über die Limited Company verschaffen will, dann ist auch der Gründungsvertrag eine gute Quelle (Memorandum of Association bzw.Certificate of Incorporation).
Wenn man sich fragt, welche Dokumente man denn am besten abruft, dann hängt dies natürlich vom gewollten Zweck ab. In den meisten Fällen möchte man sich ein Bild über eine Ltd. machen und da ist man mit dem Gründungsvertrag und dem letzten Annual Return hinsichtlich der Shareholder und der Directors gut im Bilde. Wenn man sich noch einen Überblick über die Finanzen im letzten Geschäftsjahr machen wollen, dann käme noch der Annual Account hinzu. Allerdings ist dieser gerade bei kleineren Limited Companies sehr knapp gehalten.
Die richtige Auswahl der kostenpflichtig abzurufenden Dokumente ist also entscheidend, denn man kann sich die Dokumente nicht vorab anschauen. Es ist daher besser mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat, denn sonst kann es teuer werden durch unnützes Abrufen von Datensätzen.
Dann gibt es noch einen anderen Aspekt: Die Ltd. muss nicht zwangsläufig in England registriert sein, in vielen Ländern gibt es diese Gesellschaftsform, hier in Europa vor allem auch in Irland.
Aber es gibt noch einen andere Punkt an den man denken kann: Wenn die Limited Company aus England ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Und über diese Zweigniederlassung kann man einen normalen deutschen Handelsregisterauszug abrufen. Hier hat man wieder die gewohnte Übersichtlichkeit. Wenn man es aber genauer wissen will, dann sollte man allerdings auch beim Handelsregister in England genauer prüfen. Denn es ist schon passiert, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert war, die eigentliche Limited Company in England aber bereits gelöscht war. Aus England wird dies dem deutschen Handelsregister nicht mitteilt und die hiesigen Handelsregister prüfen nicht von sich aus, ob mit der Registrierung in England noch alles rechtens ist.
Wenn Sie uns einen Auftrag für den Abruf von Dokumenten aus England erteilen wollen, denn geht dies über den folgenden Formularteil: