Handelsregister – Amtlicher oder beglaubigter Auszug
Handelsregister : Woher bekomme ich einen “amtlichen” oder “beglaubigten” Auszug oder Ausdruck?
Handelsregister – elektronisch: Seit das elektronische Handelsregiter eingeführt wurde, das war in den Jahren 2005/2006, da trat an die Stelle des bisher amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”, der “normale” unbeglaubigte Handelsregisterauszug hingegen ist nun der “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Die älteren Begriffe sind jedoch noch üblich, angefangen vom ”Handelsregisterauszug” über “Auszug aus dem Handelsregister” bis zur “Aukunft aus dem Handelsregister”.
Entscheidend ist jedoch immer, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewünscht wird. Der Unterschied: beglaubigt dauert länger und ist teurer, aber er ist eben vom Amtsgericht beglaubigt. Der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” kann nicht elektronisch verschickt werden, nur per Briefpost, denn er ist ein reines Papierdokument. Wenn es eingescannt und ausgedruckt wird, dann ist die Beglaubigung auf dieser Kopie dann nicht mehr gültig.
Welche Dokumente können beglaubigt werden?
Neben den genannten beglaubigten oder amtlichen Auszug aus dem Handelsregister können auch weitere Dokumente beglaubigt werden, wie zum Beispiel auch die Gesellschafterliste oder auch ein Gesellschaftsvertrag oder auch Jahresabschluss. Wir reden hier von einer „normalen“ Beglaubigung. Komplizierter wird es, wenn so ein beglaubigtes Dokument im Ausland verwendet werden soll. Dann benötigt man in aller Regel eine sog. Apostille, manchmal auch stattdessen eine Überbeglaubigung und in gewissen Fällen auch noch eine Endbeglaubigung. Welche dieser zusätzlichen Beglaubigungen erforderlich ist, dies hängt davon ab, um welche Zielland es hier geht.
Wo kann ich einen amtlichen Ausdruck bzw. ein beglaubigtes Dokument bestellen?
Den “amtlichen Auszug aus dem Handelsregister” und auch weitere Dokument bekommen Sie auch über den unten aufgeführten Link, wenn Sie sich nicht selbst mit dem zuständigen Handelsregister in Verbindung setzen wollen. Wenn Sie auf eine Beglaubigung verzichten können, dann ist es schneller und preiswerter, die unbeglaubigte Version des Dokumentes zu bestellen. Diese erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).