Die GmbH Gesellschafter herausfinden.
Wo kann man die Gesellschafter einer GmbH erfahren?
Die Gesellschafter einer GmbH erfährt man über die Gesllschafterliste. Diese bekommen Sie direkt beim Amtsgericht vor Ort, vom Registergericht, also dort wo die betreffende Gesellschaft ansässig bzw. registriert ist.
In das Handelsregister beim Registergericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen oder sich auch schriftlich eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht anfordern, dies dann allerdings gegen Gerichtsgebühr und es dauert auch seine Zeit.
Falls Sie jedoch nicht selbst das zuständige Registergericht herausfinden möchten oder nicht die Zeit haben selbst Kontakt aufzunehmen, dann können Sie dies auch online erledigen lassen: Wir liefern Ihnen schon innerhalb von wenigen Minuten eine eingescannte Kopie der von der Gesellschaft an das Amtsgericht eingereichten letzten und damit aktuellen Gesellschafterliste. Zu beachten ist hierbei, dass nicht jede Firma eine separate Gesellschafterliste hat, bei manchen Rechtsformen sind die Gesellschafter auf dem Handelsregisterauszug aufgeführt.
Wie aktuell ist die Gesellschafterliste?
Nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung hat die Geschäftsführung der GmbH, also der oder die Geschäftsführer, unverzüglich eine Übersicht über die Gesellschafter an das Handelsregister einzureichen. Folgendes müssen die GmbH Gesellschafter einreichen: Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnort sowie die jeweiligen Nennbeträge, also den jeweiligen Anteil am Stammkapital der GmbH.
Falls ein Notar die anzuzeigenden Angaben der Gesellschafter aufgenommen hat, so hat der Liste der GmbH Gesellschafter an das Handelsregister einzureichen.
Da in der Praxis so gut wie immer ein Notar bei den Gesellschafterversammlungen hinzugezogen wird, handelt sich es bei den eingereichten GmbH Gesellschafter in aller Regel um eine notarbescheinigte Gesellschafterliste.
Die GmbH Gesellschafter müssen immer vollständig dem Amtsgericht mitgeteilt werden, was mit dem Schutz von Gesellschaftsgläubigern zu tun hat, ebenso mit den Informationsinteressen von Minderheitsgesellschaftern und der Öffentlichkeit. Dieser Kreis soll sich nicht nur über die derzeitigen GmbH Gesellschafter, sondern auch über die lückenlose Abfolge der Gesellschafter und den Wechsel von Geschäftsanteilen informieren können.
Zu beachten ist auch die Zeitspanne zwischen Einreichung der Angaben über die neuen GmbH Gesellschafter an das Amtsgericht und deren Anerkenntnis durch dieses. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter der GmbH oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Liste der Gesellschafter der GmbH eingetragen ist. Außerdem ist nunmehr auch ein an die aufgeführten Gesellschafter anknüpfender gutgläubiger Erwerb von Anteilen einer GmbH möglich. Ein sog. gutgläubiger Erwerber von Anteilen einzelner GmbH Gesellschafter soll darauf vertrauen dürfen, dass der verkaufte Geschäftsanteil auch tatsächlich dem Veräußerer, also dem jeweiligen GmbH Gesellschafter gehört. Ein Käufer kann Anteile gutgläubig erwerben, wenn ein Veräußerer seit mindestens drei Jahren und ohne Widerspruch in die Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist.
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