Handelsregister in Holland: Einblick in Aufbau und Funktion.
Als das Handelsregister von Holland wird die „Kamer van Koophandel“ (KvK) bezeichnet. Die dort abrufbaren Dokumente sind natürlich in holländischer Sprache verfasst. Wenn man sich einzelne Begriffe übesetzt, dann ist auch ein Handelsregisterauszug aus Holland für deutsche Leser ohne Sprachkenntnisse durchaus verständlich. Seitens der KvK wird auch eine unbeglaubigte Übersetzung ins Englische angeboten, allerdings geschieht dies nur bei Handelsregiserauszügen, nicht aber bei den von den Firmen eingereichten Dokumenten, wie z.B. einem Jahresabschluss. Auch die Darstellung der Einbindung der Firma in eine Gruppenstruktur (Concernrelaties) ist grafisch so gelöst, dass man dafür keine niederländischen bzw. englischen Sprachkenntnisse benötigt
Sind auch die Gesellschafter mit aufgeführt?
Im Handelsregister von Holland sind auf dem Handelsregisterauszug auch die Gesellschafter der Gesellschaft mit aufgeführt, bei denen es sich oftmals auch wieder um Gesellschaften handelt. Diese sog. Holdingstruktur, welche vor allem aus steuerlichen Gründen so beliebt ist, kann zur Folge haben, dass hinter jeder Firma wieder eine weitere steht, ohne dass man auf eine natürliche Person stößt.
Die Darstellung der Einbindung der Firma in eine Gruppenstruktur (Concernrelaties) ist grafisch so gelöst, dass man dafür keine niederländischen bzw. englischen Sprachkenntnisse benötigt.
Trotzdem kann man auf einem Handelsregisterauszug aus Holland nicht erkennen, welche exakten Stimmanteile hier vorliegen, denn es werden nicht alle Gesellschafter aufgeführt.
Welche Dokumenten können aus dem Handelsregister der Niederlande abgerufen werden?
Zunächst einmal ein elektronisch zertifizierter Handelsregisterauszug im PDF-Format. Diese elektronische Zertifizierung bleibt nur erhalten, wenn das Dokument elektronisch weitergeleitet wird. Sobald es ausdruckt ist, besteht keine elektronischen Zertifizierung mehr.
Anders bei einem beglaubigten Papierauszug, welcher von der KvK unterschrieben wird. So ein Auszug gilt als beglaubigter Handelsregisterauszug und kann dann beispielweise auch dazu genutzt werden, um darauf eine Apostille anzubringen, wenn das Dokument hier in Deutschland verwendet werden soll. Diese Dokumente können dann nur per Briefpost verschickt werden, da diese erst erstellt werden müssen.
Hier können Sie sich dazu weiter informieren.
Auftragsformular anschauen: Handelsregister Holland