Handelsregisterausdruck vom Amtsgericht in 1 Stunde
Innerhalb von 1 Stunde übermitteln wird Ihnen per email einen Handelsregisterausdruck über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG oder Ltd. (NL Deutschland) online und im Original vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder. Wir liefern diesen Handelsregisterausdruck, oft auch als Handelsregisterauszug bezeichnet, per email und im PDF-Format, so dass Sie sich das Dokument abspeichern und bei Bedarf selbst ausdrucken können.
Welche Angaben gehen daraus hervor?
Aus dem Handelsregisterausdruck geht hervor: Firma (=Name), Geschäftsgegenstand, Adresse (Betriebsstätte), die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Höhe des Stammkapitals, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Amtlich steht also für beglaubigt.
Den Handelsregisterausdruck gibt es in 3 Versionen:
1.
Der aktuelle Handelsregisterausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand zum Zeitpunkt des Abrufes aus dem Handelsregister wieder, ohne bereits gelöschte Eintragungen.
2.
Der chronologische Handelsregisterausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gelöschte) seit dem Zeitpunkt der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Das geschah in den Jahren 2005/2006.
3.
Der historische Handelsregisterausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der genannten Umstellung auf elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist eine Kopie des früheren Karteblattes und wurde seitdem nicht mehr weitergeführt. Das bedeutet auch, dass es den historischen Ausdruck nur von jenen Firmen gibt, die es bereits 2005/2006 gab.
Wie komme ich an so einen Handelsregisterausdruck ?
Sie erhalten den Handelsregisterausdruck online bei uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. bei unbeglaubigten Dokumenten erhalten Sie diese per email, die beglaubigten kommen per Briefpost. Die Rechnung liegt immer dem gelieferten Dokument bei.
Grundsätzlich können alle Dokumente und Ausdrucke aus dem Handelsregister auch beglaubigt werden. Das betrifft auch Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträge. Natürlich liegen beglaubigte Dokumente nicht sofort vor, weil diese erst beim Amtsgericht ertellte werden müssen. Es dauerte also einige wenige Tage. Diese Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Sie die Beglaubigungen für das Ausland benötigen, wie eine Apostille (hier). Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie an oder Sie nutzen gleich dieses Auftragsformular: