Handelsregisterauszug kostenfrei
Oft wird hier die Frage gestellt, ob man einen Handelsregisterauszug auch kostenfrei erhalten kann.
Wenn damit ein offizieller Handelsregisterauszug vom Amtsgericht gemeint ist, dann muss diese Frage wohl mit einem Nein beantwortet werden. Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht / Handelsregister ausgegeben, dort, wo auch die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat. Es stimmt zwar, dass das Handelsregister von jedermannn eingesehen werden kann, es ist ein öffentliches Register, aber nur die Einsichtnahme oder auch Auskunft aus dem Handelsregister ist kostenfrei. Wenn man einen Handelsregisterauszug mitnehmen möchte, dann entstehen auch sofort Gebühren für Sie. Bei einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug sind dies 10 EUR, bei einem amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug 20 EUR.
Sie können diesen auch online über verschiedene gewerbeliche Anbieter im Internet bestellen.
Auftragsformular: Handelsregisterauszug abrufen