Handelsregisterauszug Niederlande: Gibt es eine englische Version?
Handelsregisterauszug aus den Niederlanden, ja, den kann man auch in englischer Sprache erhalten. Das betrifft bei den verschiedenen Rechtsformen den digital zertifizierten Handelsregisterauszug genauso wie den sog. Papierauszug, die beglaubigte (Offline-) Variante.
Konkret bedeutet das, dass solche Standardbegriffe wie Name, Adresse, Berufsbezeichnung usw. automatisch in die englische Version übersetzt werden, andere Felder des Handelsregisterauszuges wiederum nicht, da manche Inhalte eben nicht treffend genug übersetzt werden können. Oft betrifft dies solche wie die exakte Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Berufsbezeichnungen, Urteile einer ausländischen Gerichtsbarkeit und sonstige Zulassungsbedingungen. Dabei wird dann regelmäßig darauf verwiesen, lieber den ursprünglichen Handelsregisterauszug in der niederländischen Sprachvariane zu nutzen.
Es kann bei der englischen Sprachversion auch vorkommen, dass die Freitextfelder nicht vollständig ausgefüllt bzw. übersetzt worden sind, weshalb es zu Problemen der Akzeptanz kommen kann beim Empfänger dieses englischsprachigen Auszuges. Es kommt daher immer wieder vor, dass beide Versionen des Handelsregisterauszuges gefordert werden, also einmal in niederländischer und auch in englischer Sprache. Es ist daher ratsam mit dem Empfänger der englischen Sprachvariante abzustimmen, ob beide Versionen gefordert werden. Nur in niederländischer Sprache ist hingegen der Jahresabschluss erstellt. Wo es keine Probleme bei der Spachauswahl gibt, das ist die Gruppenstruktur, also die Einbindung einer niederländischen Firma in eine Unternehmensgruppe. Das kommt viel häufiger vor als man denkt: Eine B.V. wird von einer weiteren B.V. beherrscht und immer so weiter.
Über diesen Link kommen Sie zum Bestellformular, wo Sie dann auch die Sprachvariante auswählen können: