Registergericht München

Registergericht München

Wie bekomme ich schnell eine Auskunft vom Registergericht in München?

Zunächst einmal: Beim Registergericht München werden die folgenden Register geführt: Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister.
Wenn Sie das Registergericht München nicht selbst kontaktieren wollen, oder Ihnen fehlt die Zeit, dann empfehle ich den unten aufgeführten Link, denn dieser Service liefert nicht nur Informationen über Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften oder eingetragene Partnerschaften mit Sitz in München, sondern auch deutschlandweit registrierte. Das ist wichtig wenn der Sitz des Vereins, der Kapitalgesellschaft, der Genossenschaft oder der eingetragenen Partnerschaft nicht in München ist. Es reicht daher aus, wenn Sie im Auftragsformular (siehe unten) die Firma, den Verein, die Genossenschaft oder eingetragene Partnerschaft eingeben, das richtige Registergericht wird herausgesucht. Man kann also über diesen Service Auskünfte aus den nachfolgenden Registern beim Registergericht München erhalten:

Handelsregister
Vereinsregister
Genossenschaftsregister
Partnerschaftsregister

Welche Informationen können denn vom Registergericht München geliefert werden?

Von den oben geannten Registern beim Registergericht kann man folgende Auszüge bzw. Ausdrucke erhalten, die für alle anderen genannten Registerarten identisch ist:
1.
Der aktuelle Ausdruck aus dem Registergericht München gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck aus einem Registergericht München gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck aus einem Registergericht München zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Ausdrucke vom Registergericht München online und ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck aus dem Registergericht innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, bekommen Sie die Rechnung per Briefpost zu. Amtlich beglaubigte Auszüge vom Registergericht München hingegen werden Ihnen derzeit innerhalb von ca. 3 Werktagen geliefert, denn diese liegen, da gesiegelt und geheftet, nur in Papierform vor und müssen daher per Brief übermittelt werden.

Die häufigsten Anfragen an das Registergericht München sind Anfragen an das Handelsregister. Deshalb einige Details: Aus dem „Ausdruck aus dem Handelsregister“, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern ca. ab 2005 gibt es beim Registergericht München auch keinen Auszug mehr aus dem Handelsregister in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch amtliche oder nicht amtliche Ausdrucke. Aber auch die alten Begriffe sind noch üblich.

Auftragsformular anschauen: Registergericht München: Registergericht München

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