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Handelsregisterauszug – Hier schnell abrufbar.

Handelsregisterauszug – Hier schnell abrufbar.

Hier können Sie einen Handelsregisterauszug von einem der Handelsregister in Deutschland schon binnen Minuten abrufen.

Was ist ein Handelsregisterauszug und warum braucht man ihn?

Ein Handelsregisterauszug ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über ein Unternehmen gibt und in das Handelsregister eingetragen ist. In Deutschland gibt es zwei Abteilungen des Handelsregisters, die für Personengesellschaften und die für Kapitalgeselslchaften.

Ein Handelsregisterauszug enthält Informationen über den Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz des Unternehmens, die Geschäftsführung, die Gesellschafter oder Mitglieder sowie das Stamm- oder Grundkapital. Außerdem gibt er Auskunft darüber, ob das Unternehmen zahlungsunfähig oder insolvent ist.

Ein Handelsregisterauszug kann für verschiedene Zwecke benötigt werden. So kann er beispielsweise für die Gründung eines neuen Unternehmens erforderlich sein, um sich über bereits existierende Firmennamen zu informieren. Auch bei einer Übernahme oder Fusion von Unternehmen ist ein Handelsregisterauszug oft unverzichtbar. Darüber hinaus kann er für die Beantragung von Krediten oder für Vertragsverhandlungen erforderlich sein.

Um sicherzustellen, dass ein Handelsregisterauszug aktuell und verlässlich ist, sollte er möglichst aktuell sein und beglaubigt werden. Eine Beglaubigung bestätigt, dass der Handelsregisterauszug von einer zuständigen Behörde oder einem Notar überprüft und für richtig befunden wurde.

Das Handelsregister ist ein offenes Register und daher steht es einer Einsichtnahme jedermann zur Verfügung. Geführt wird es bei den Registergericht an den Amtsgerichten. Von dort also erhält man dann einen Handelsregisterauszug oder andere Dokumente über eine eingetragene Firma. Allerdings muss man vorher klären, welches Registergericht zuständig ist, was meist vom Sitz der Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG) bestimmt wird, aber nicht immer und dann gab es in den letzten Jahren ständig Zusammenlegungen von örtlichen Handelsregistern, weshalb sich dann auch die bisherige Registernummer änderte.

Was muss man noch wissen?

Nur die Einsichtnahme in das Handelsregister ist kostenlos. Das kann man in der Regel im Einsichtszimmer bzw. auch am Publikumscomputer tun, soweit dort vorhanden. Aber sobald man etwas Schriftliches benötigt, ein Dokument, dann zieht dies sofort Gerichtskosten nach sich.
Wenn man gerade nicht selbst zum Amtsgericht hinfahren kann, dann kann man das zwar alles auch schriftlich erledigen, per Brief oder auch per Fax. Aber man muss bedenken, das dauert das dann seine Zeit, weil Sie zuerst den Gebührenbescheid abwarten und die Gerichtskosten dann auch sehr oft im Voraus bezahlt werden müssen. Jedenfalls wird das nicht einheitlich gehandhabt bei den Gerichten.

Welche Lösung gibt es dafür?

Die Lösung für dieses Problem ist unser Online-Service. Deswegen, weil Sie damit die Klärung der Zuständigkeit und die Vorausbezahlung der Gerichtskosten in eine Hand geben. Deshalb können Sie schon innerhalb von Minuten z.B. ein Handelsregisterauszug bzw. weitere Ausdrucke oder Dokumente (Gesellschafterliste) oder auch einen Jahresabschluss einer Firma geliefert bekommen. Beglaubigte Dokumente sind natürlich nicht binnen Minuten lieferbar. Das dauert einige wenige Tage, denn die müssen erst erstellte werden und können nur per Briefpost verschickt werden.

Wie erfolgt die Bezahlung von z.B. einem Handelsregisterauszug ?

Sie müssen hier nicht im Voraus zahlen. Die Rechnung für den jeweiligen Auftrag liegt immer der Lieferung anbei. In der Regel erhalten Sie die Dokumente per email, auf Wunsch bzw. bei den beglaubigten Dokumenten auch per Post. Sie gehen daher auch kein Risiko ein, denn Sie zahlen ja erst nach Erhalt der Unterlagen. Sie tappen hier auch in keine Abofalle oder müssen auch nicht mit versteckten Kosten rechnen. Und: Es bleibt kostenlos für Sie, wenn keine Dokumente geliefert werden können. Es spielt keine Rolle, aus welchen Gründen.

Wenn Sie also einen Handelsregisterauszug, eine Gesellschafterliste oder eine Beglaubigung, mit oder ohne Apostille, benötigen, dann füllen Sie nun die Formularfelder aus und schicken die Angaben ab. Wir kümmern uns um alles weitere.

    Firma:

    Anschrift:

    HRB-Nummer (falls bekannt):

    HRA-Nummer (falls bekannt):

    Nur bei Kommanditgesellschaften (KG):
    Soll zu den gleichen Konditionen auch der Handelsregisterauszug der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärgesellschaft) mit abgerufen werden? Ja!

    Was möchten Sie jetzt abrufen?

    - Handelsregisterauszug

    aktueller Handelsregisterauszug: 2 Std. / 29,75 EUR*
    aktueller Handelsregisterauszug - EXPRESS: 5-30min. / 39,75 EUR*

    chronologischer Handelsregisterauszug: 2 Std. / 29,75 EUR*
    chronologischer Handelsregisterauszug - EXPRESS: 5-30 min / 39,75 EUR*

    historischer Handelsregisterauszug (bis 2007): 2 Std. / 29,75 EUR*
    historischer Handelsregisterauszug - EXPRESS: 5-30 min / 39,75 EUR*

    aktueller Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung: 4-8 Tage / 59,75 EUR*
    akt. Handelsregisterauszug m. amtl. Beglaubig. + Apostille: 4-12 Tage / 99,75 EUR*
    Apostille - Welches Land?

    - Gesellschafterangaben

    letzte Gesellschafterliste: ab 2 Std. (Verzögerung möglich) / 29,75 EUR*
    letzte Gesellschafterliste - EXPRESS: 5-30 min. / 39,75 EUR*

    aktueller Gesellschaftsvertrag: ab 2 Std. (Verzögerung möglich) / 29,75 EUR*
    aktueller Gesellschaftsvertrag - EXPRESS: 5-30 min. / 39,75 EUR*

    Hinweise / Ergänzungen zum Auftrag:

    *Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Entsprechend werden immer Nettopreise angegeben, diese verstehen sich immer zuzüglich 19% MwSt.

    Ihre Daten / Rechnungsanschrift:

    Anrede:

    Ihr Name / Firma / Kanzlei:

    ggf. Ihr Vorname bzw. Ansprechpartner:

    PLZ + Stadt (Pflichtfeld):

    Straße + Hausnummer (Pflichtfeld):

    Telefon (Pflichtfeld):

    Ihre Email-Adresse (Pflichtfeld):

    Lieferart - Wie möchten Sie den Handelsregisterauszug erhalten?

    e-mail (nicht bei beglaubigten Dokumenten)Briefe-mail+Brief