Auszug vom Registergericht abrufen
Bei einem Registergericht (an den Amtsgerichten) werden folgende Register geführt:
Handelsregister
Partnerschaftsregister
Genossenschaftsregister
Vereinsregister
Güterrechtsregister
Woher bekommt man zügig einen Auszug vom Registergericht? Von hier, denn wir liefern Ihnen innerhalb kurzer Zeit, je nach Auftragsart, innerhalb von 5-30 min., zum Beispiel einen Auszug über den Eintrag einer Firma beim Registergericht / Handelsregister geführt. Über jede Firma? Nein, nur Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, wie z.B. eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland). Selbstständige, Gewerbetreibenden oder gar Freiberufler sind dort also nicht geführt.
Einen Auszug aus dem Registergericht aus o.g. Register erhalten Sie hier elektronisch per email. Welche Angaben gehen aus dem Auszug vom Registergericht hervor? Bei einem Handelsregisterauszug zum Beispiel sind das diese:
Die Firma, also der „Namen“ des Unternehmens, der Sitz (Adresse) und der Gegenstand der Gesellschaft, also der Geschäftszweck. Weitere Informationen auf dem Auszug aus dem Registergericht: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.
Bei eingetragenen Vereinen ist der Aufbau bei einem Vereinsregisterauszug ähnlich, auch beim Genossenschaftsregister. Wenn Sie dazu Fragen haben, dann rufen Sie uns an.
Den Auszug aus dem Registergericht bekommen Sie bei uns ohne Registrierung oder Mitgliedschaft. Bei Bedarf rufen wir für Sie auch einen amtlich beglaubigten Auszug vom Registergericht ab.
Auskunftsformular: Auszug vom Registergericht abrufen