Handelsregisterauszug – Amtsgericht Freiburg
Woher kann ich ohne Registrierung einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Freiburg erhalten?
Einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Freiburg, also einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug, auch neuerdings beim Handelsregister als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet, den erhalten Sie hier von uns innerhalb von ab 5 min. im PDF-Format per email, wenn Sie nicht selbst zum Amtsgericht Freiburg gehen bzw. oder dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Freiburg dann auf Ihrem PC speichern und beliebig oft ausdrucken. Natürlich verändert sich dabei nicht das Datum der Erstellung des Auszuges. Neben so einem Auszug gibt es auch noch andere Dokumente, wie z.B. Gesellschaftsverträge von Firmen oder auch Gesellschafterlisten einer GmbH.
Und wie ist es mit einem beglaubigten Auszug ?
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Freiburg hingegen, den können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4 Werktagen liefern, denn dieser muss beim Gericht erst ausgefertigt und per Briefpost verschickt werden. Eine elektronische Lieferung per email ist nicht möglich.
Hinweis: Der Begriff „amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“ ist auf dem Auszug dann selbst nicht mehr zu finden, statt dessen die neue Bezeichnung „Amtlicher Ausdruck“. Dies ist aber das gleich wie die alte Bezeichnung. Das Wörtchen „amtlich“ steht hier für „amtlich beglaubigt“.
Dann gibt es noch eine Unterscheidung nach
1. aktuell
Hier werden die derzeit aktuellen Eintragungen ohne bereits gelöschte Eintragungen aufgeführt.
2. chronologisch
Hier werden alle Eingtragungen der letzten Jahre gezeigt, also auch bereits gelöschte.
3. historisch
Das ist nur relevant für die Firmen, welche vor 2005 bereits im Handelsregister eingetragen wurden. Das ist nur die Kopie des alten Papierregisterblattes. Somit enden die Eintragungen darauf ca. 2005.
Bestellformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Freiburg