Das englische Handelsregister.
Woher erhält man Informationen aus dem englischen Handelsregister?
Und zwar ist das das Companies House. Dort kann man eine Vielzahl von Dokumenten über einzelne englische Ltd. abrufen, jedoch sind die meisten kostenpflichtig. Im Verhältnis zu einem Handelsregisterauszug in Deutschland gibt es Unterschiede, da eine englische Ltd. regelmäßig Erklärungen an das englische Handelsregister einreichen muss, was schnell zu einer Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumenten führt. Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist auch etwas Fachwissen nötig, z.B., dass ein Annual Account einer Jahresbilanz ähnelt, der Annual Return das letzte Geschäftsjahr behandelt und noch solchen Begriffen wie wie Director, Secretary, Shareholder usw.
Es ist daher günstig mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat. Sonst kann unübersichtlich werden.
Sobald die Ltd. den Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im englischen Handelsregister eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Wenn man es genauer wissen will, dann sollte man allerdings auch beim englischen Handelsregister prüfen, denn es ist schon vorgekommmen, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert war, die eigentliche Ltd. beim englischen Handelsregister aber bereits gelöscht wurde. Das kann passieren, wenn eine englische Ltd. gegenüber dem englische Handelsregister bestimmte Einreichungspflichten versäumt hat und daher gelöscht wurde und dies dem deutschen Handelsregister nicht mitgeteilt wurde und einfach weiter geschäftlich aktiv ist. Die Gründe können vielfältig sein, aber korrekt ist es nicht.
Wir holen die Auskünfte über englische Ltd. ein und wissen, welche Datensätze relevant sind und nicht. In der Regel können wir diese Dokumente dann innerhalb von wenigen Stunden übermitteln.
Auftragsformular: : englisches Handelsregister