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Tag: Gesellschafterangaben

Gesellschafterangaben beim Registergericht

Gesellschafterangaben beim Registergericht

Es wird immer wieder gefragt, woher die beim Handelsregister vorhandenen Gesellschafterangaben stammen.

Fakt ist, das Amtsgericht bzw. Registergericht erhebt diese Daten nicht selbst, sondern nur die entsprechende Gesellschaft hat diese einzureichen.
Während das Einreichen der Gesellschafterangaben beim Registergericht des Gesellschaftssitzes früher durch formloses Übersenden möglich war, ist seit der Einführung der elektronischen Registerführung grundsätzlich die elektronische Form vorgeschrieben.
Dies ist möglich über eine herunterladbare Software möglich, bei manchen Registergerichten gibt es auch einen herunterladbaren Vordruck.

Es liegt auf der Hand, dass die bisherige Papiereinreichung der Gesellschafterangaben einfacher war, vor allem, wenn bei der entsprechenden Änderung bei den Gesellschafterangaben kein Notar hinzugezogen wurde, denn die Notariate haben mittlerweile Erfahrung damit, wie und in welcher Form die Gesellschafterangaben beim Registergericht elektronisch eingereicht werden müssen.
Trotzdem: Die veränderten Gesellschafterangaben sind von der Gesellschaft unverzüglich einzureichen, unter Anführung des Tages der Veränderung und des Datums der Einreichung der Gesellschafterangaben an das Registergericht.
Erst wenn das Registergericht Kenntnis von einem Wechsel bei den Gesellschaftern erhält, etwas durch einen gerichtsbekannten oder mitgeteilten Sterbefall oder durch Nachfrage einer dritten Stelle, dann wird es die Gesellschaft zur Einreichung der neuen Daten binnen eines Monats auffordern. Ein Zwangsgeldverfahren ist möglich.

Auskunft über die Gesellschafterangaben beim Registergericht können Sie hier erlangen.

    Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, von welcher Sie die letzte Gesellschafterliste benötigen.

    Firma:

    Anschrift:

    HRB-Nummer (falls bekannt):

    HRA-Nummer (falls bekannt):

    Falls Sie jetzt die Gesellschafterliste einer Kommanditgesellschaft (KG) abrufen wollten, dann dieser Hinweis: Bei KG gibt es keine Gesellschafterliste, nur persönlich haftende Gesellschafter. Ersatzweise würden wir deshalb den Handelsregisterauszug der persönlich haftenden Gesellschafterin (GmbH) abrufen und, falls gewünscht, von dieser GmbH auch die Gesellschafterliste.

    Bitte wählen Sie nun die Auftragsart aus:

    aktuelle Gesellschafterliste: 4 Std. / 29,75 EUR*
    aktuelle Gesellschafterliste - EXPRESS: 5-30min. / 39,75 EUR*

    Gesellschafterliste + aktueller Handelsregisterauszug: 4 Std. / 49,75 EUR*
    Gesell.-liste + akt. Handelsregisterauszug - EXPRESS: 5-30 min / 59,75 EUR*

    Gesell.-liste + chronologischer Handelsregisterauszug: 4 Std. / 49,75 EUR*
    Gesell.-liste + chronol. Handelsregisterauszug -EXPRESS: 5-30 min / 59,75 EUR*

    Gesell.-liste + chron. + hist. Handelsregisteraus.: 4 Std. / 59,75 EUR*
    Gesell.-liste + chron. + hist. Handelsregisteraus. -EXPRESS: 5-30 min / 69,75 EUR*

    aktueller Gesellschaftsvertrag: ab 4 Std. (Verzögerung möglich) / 29,75 EUR*
    aktueller Gesellschaftsvertrag -EXPRESS: 5-30 min. / 39,75 EUR*

    Sie benötigen lediglich einen Handelsregisterauszug?

    Handelsregisterauszug: 2 Std. / 29,75 EUR*
    Handelsregisterauszug mit amtl. Beglaubigung: 2-5 Tage / 59,75 EUR*
    Handelsregisterauszug m. amtl. Beglaubig. + Apostille: 4-9 Tage / 99,75 EUR*

    Apostille - Welches Land?

    Hinweise zum Auftrag:

    *Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Entsprechend werden immer Nettopreise angegeben, diese verstehen sich immer zuzüglich 19% MwSt.

    Ihre Daten / Rechnungsanschrift:

    Anrede:

    Ihr Name / Firma / Kanzlei:

    ggf. Ihr Vorname bzw. Ansprechpartner:

    PLZ + Stadt (Pflichtfeld):

    Straße + Hausnummer (Pflichtfeld):

    Telefon (Pflichtfeld):

    Ihre Email-Adresse (Pflichtfeld):

    Lieferart - Wie möchten Sie die Gesellschafterliste erhalten?

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    Das Formular ist gerade überlastet? Dann geht es auch so...