Wo erhält man Einsicht in die Gesellschafterliste der GmbH?
Wenn man sich über eine andere Firma informieren möchte, dann fragte man sich, wo man die Gesellschafterliste einsehen kann bzw. wo bekommt man überhaupt Einsicht in die Gesellschafterverhältnisse einer GmbH erhält.
Vorausschicken sollte man, dass den Gesellschafter einer GmbH diese Gesellschaft gehört, abzugrenzen vom Geschäftsführer, der zugleich auch Gesellschafter sein kann, aber nicht zwingend sein muss.
Dies Angaben über die Gesellschafter sind beim Handelsregister bzw. dem Registergericht des zuständigen Amtsgerichtes gespeichert, und eine GmbH haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Angaben über die gehaltenen Stammeinlagen immer auf dem aktuellen Stand sind. In die Gesellschafterliste eines GmbH kann jedermann Einsicht nehmen, man findet dieses Angaben also nicht auf dem Handelsregisterauszug. Anders ist dies bei Personengesellschaften (z.b. KG, oHG), denn hier gibt es keine separate Gesellschafterliste, sondern die persönlich haftenden Gesellschafter sind auf dem Handelsregisterauszug aufgeführt.
Aber wie gelangt man an eine Gesellschafterliste bzw. diese Angaben?
Entweder kann man am Publikumscomputer beim Handelsregister diese Angaben in Erfahrung bringen, oder man kann auch Einsicht in die Handakte der betreffenden GmbH nehmen. Hin und wieder kann man auch Glück haben und die Mitarbeiter beim Amtsgericht erteilen einem auch eine mündliche Auskunft indem sie Ihnen die betreffenden Angaben aus der Akte vorlesen. Ausdrucke oder Kopien müssen jedoch in der Regel bezahlt werden.
Es versteht sich, dass dies alles Zeit und Mühe kosten kostet. Es gibt daher folgerichtig eine Reihe von Dienstleistern, die für Sie diese Einsichtnahme bzw. den Abruf der Gesellschafterliste übernehmen. Natürlich kostet dies etwas, aber wenn man nicht immer alles selbst erledigen will, dann ist das eine gute Möglichkeit, schnell an Infos zu gelangen.
Über den unten aufgeführten Link können Sie den Abruf eines Gesellschafterliste einer GmbH in Auftrag geben.