Handelsregisterauszug Niederlande hier schnell abrufbar.
Handelsregisterauszug aus den Niederlanden? Der ist hier abrufbar oder auch bei der „Kamer van Koophandel“ (KvK), wenn man gerade dort vor Ort ist oder es auch per Post erledigen will. Die KvK fungiert übrigens auch gleichzeitig als IHK. Das ist der Grund, weshalb man bei ihr auch Einzelkaufleute bzw. Gewerbetreibende findet.
Einen Handelsregisterauszug über eine Eintragung bei der „KvK“ bekommen Sie also hier, über den Link unten.
Dazu noch einige Bemerkungen vorab: Die bei der „KvK“ gegen Gebühr abrufbaren Dokumente sind natürlich in holländischer Sprache verfasst. Auch es ist auch ohne Kenntnis der niederländischen Sprache durchaus möglich, den Inhalt zu erfassen und einem Handelsregisterauszug aus den Niederlanden die gewünschten Informationen zu entnehmen, allerdings sollte man sich sicherheitshalber vorab einige Begriff übersetzen lassen. Einen Kurzüberblick gibt es hier. Für weitere Übersetzungen gibt es zahlreiche Portale im Internet. Seitens der KvK wird auch eine unbeglaubigte Übersetzung ins Englische angeboten, allerdings betrifft das nur den Handelsregisterauszug und keine von der jeweiligen Firma eingereichten Dokumente, wie z.B. den Jahresabschluss.
Im Handelsregister der Niederlande sind auf dem Handelsregisterauszug auch die Gesellschafter der Gesellschaft mit aufgeführt, bei denen es sich oftmals auch wieder um Gesellschaften handelt. Das ist häufig so bei niederländischen Firmen mit der Rechtsform B.V.
Hier kann es ratsam sein, einen Blick in die Unternehmensstruktur bzw. Gruppenstruktur (Concernrelaties) zu werfen, welche ebenfalls angefordert werden kann. Hier können Sie dann oft sehen, wie eine Vielzahl von Firmen (B.V.) miteinander verbunden sind.
Handelsregisterauszug – Beglaubigungsarten
Ein Handelsregisterauszug aus den Niederlanden kann im PDF-Format abgerufen werden, der innerhalb von (ab) 2 Stunden zur Verfügung steht. Dieser weist dann eine elektronische Zertifizierung auf. Das bedeutet, dass diese nur für die Weiterleitung des Dokumentes auf elektronischem Wege gedacht bzw. geeignet ist. Ausgedruckt ist diese Beglaubigung dann nicht mehr vorhanden.
Wem diese elektronische Beglaubigung nicht ausreichend ist, etwa weil Sie ein beglaubigtes Papierdokument benötigen, dem kann hier auch ein KvK beglaubigter Handelsregisterauszug auf Sicherheitspapier abgerufen werden. Allerdings muss dieser erst in den Niederlanden ausgefertigt und kann nur in Papierform per Brief übermittelt werden. Das dauert natürlich einige Tage.
Und schließlich kann so ein KvK-beglaubigter Handelsregisterauszug auch noch mit einer in den Niederlanden angebrachten Apostille versehen werden, wenn das Dokument außerhalb der Niederlande verwendet werden soll.
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug aus den Niederlanden oder weitere Dokumente abrufen wollen, dann füllen Sie bitte die nachfolgenden Formularfelder aus.