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Woher bekomme ich Auskunft vom Handelsregister in München?

Woher bekomme ich Auskunft vom Handelsregister in München?

Eine oft gestellte Frage: Wie bekomme ich unproblematisch und zügig Informationen vom Handelsregister München?

Vom Handelsregister erhält man ja Informationen über eine Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft wie z.B. GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (NL Deutschland). Die schriftliche Auskunft die man vom Handelsregister erhält, die nennt sich Handelsregisterauszug. Dies ist nicht nur beim Handelsregister München so, sondern auch bei allen anderen Handelsregistern.
Seit Umstellung der Handelsregister auf eine elektronische Registerführung vor einigen Jahren wird dieser auch noch als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet, allerdings ist der alte Begriff noch weitgehend üblich. Einen Ausdruck aus dem Handelsregister München können Sie hier bei uns schon innerhalb weniger Minuten (Express-Auftrag), in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Innerhalb dieser zeit zu liefern geht natürlich nur, wenn die Lieferung per email im PDF-Format erfolgt. Das ist also viel schneller, als wenn Sie selbst zum Handelsregister München gehen bzw. dieses selbst kontaktieren würden. Letzten Endes hängt es davon ab, wie viel Zeit Ihnen zur Verfügung steht und was Ihnen Ihre Zeit wert ist.

Ähnlich ist es mit der Gesellschafterliste, die es allerdings nur bie Kapitalgesellschaften gibt. Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter bereits auf dem Handelsregisterauszug aufgeführt.

Den von uns erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister in München können Sie sich dann auf Ihrem PC abspeichern und bei Bedarf selbst ausdrucken. Den sog. „amtlich beglaubigten“ Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München, denn können wir Ihnen wegen der Tatsache, dass dieser immer erst beim Amtsgericht ausgefertigt werden muss, nur innerhalb von ca. 4 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und kann daher nur per Briefpost verschickt werden.
Dazu noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister München wird, wie bei den anderen Amtsgerichten auch, neuerdings nur noch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren „Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“.

Auftragsformular: Handelsregister München / Bayern