Transparenzregister Niederlande (UBO-Register)
Transparenzregister Niederland: UBO-Register (Ultimate Beneficial Owner)
Transparenzregister werden in der EU eingeführt, um gegen Betrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können.
So auch in den Niederlanden, wo das Transparenzregister als UBO-Register geführt wird. Unter UBO sind „Ultimate Beneficial Owner“ gemeint, als die Personen in einem Unternehmen, Stiftung, Genossenschaft etc., die mehr als 25% der Anteile verfügen.
Es kann also auch mehrere UBO in einer Firma etc. geben. Aber auch ein Ausscheiden als UBO ist möglich, sobald die Bedingungen weggefallen sind: Scheiden UBO aus der Firma aus oder fallen Sie unter die genannte Grenze von 25%, dann müssen diese UBO wieder abgemeldet werden.
Bestehende Firmen in den Niederlanden etc. mussten bis März 2022 die Registrierungen vornehmen bzw. alle ihre UBO anmelden. Dies betraf ca. 1,5 Millionen Firmen und viele weitere Rechtsformen. Alle neuen Firmen etc. müssen nun binnen 1 Woche diese Angaben an das UBO-Register einreichen.
Überblick über die Rechtsformen im Transparenzregister, für die das UBO-Register Pflicht ist:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.)
Aktiengesellschaft (N.V.)
europäischen SE oder SCE
Private und Aktiengesellschaften (BVS und NVS), die nicht an der Börse tätig sind
Stiftungen (Stichtingen)
Vereinigungen, -voll geschäftsfähige und mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (onderlinge waarborgmaatschappijen)
Genossenschaften (Coöperaties), auch Europäische Genossenschaften (SCE)
Partnerschaften, allegemeine Partnerschaften (VOFS), profess. Partnerschaften (maatschappen)
Kommanditgesellschaften (commanditaire vennootschappen)
Reedereien (Rederijen)
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EESV), sofern der Sitz in den Niederlanden
Zum Teil auch Kirchen und Konfessionen
Für welche Rechtsformen besteht keine UBO-Register-Pflicht?
Einzelunternehmener (Eenmanszaken)
Private und Aktiengesellschaften (BVS und NVS), die an der Börse tätig sind
Eigentümergemeinschaften
ausländische Rechtsformen, z.B. Ltd oder GmbH etc., mit nur Zweigniederl. in den NL
juristische Personen des öffentlichen Rechts
weitere Körperschaften, z.B. Höfe (Hofjes)
Wenn Sie neben einem Handelsregisterauszug auch einen Auszug aus dem RBO-Register wünschen, dem Transparenzregister der Niederlande, dann geht dies hier schnell und zuverlässig. Darauf hingewiesen werden soll an dieser Stelle, dass Sie sich über ein weiteres Dokument recht gut über die Beherrschungsverhältnisse informieren können, die einer Firma unterliegt: Concernrelaties (= Gruppenstruktur). Häufiger als in Deutschland sind in den Niederlanden Firma miteinander in einer Gruppenstruktur verbunden. Die Concernrelaties zeigen das sehr übersichtlich auf in einer Art Hierarchiebaum.
Bitte schauen Sie sich das Auftragsformular an, welches über diesen Link erreichbar ist und nicht nur für Handelsregisterauszüge oder einen Jahresabschluss geeignet ist: