Wo erhält man denn Auskunft über eine GmbH?
Wo erhält man eine Auskunft über eine GmbH? Gibt es ein GmbH-Register?
Sogenannte Kapitalgesellschaften, also auch GmbH usw., werden beim für den Sitz zuständigen Registergericht / Handelsregister eingetragen, wobei es solange bleibt, bis die GmbH ihren Sitz wieder verlegt und dann ein neues Registergericht zuständig wird. Bei so einem Vorgang ändert sich dann auch die Registernummer und wenn in diesem Zusammenhang auch noch eine Umfirmierung stattfindet, also sich der „Name“ der GmbH ändert, dann ist es nicht ganz leicht, die GmbH wiederzufinden, ohne dass man für sich Kosten verursacht.
Aber einmal vorausgesetzt, man hat das richtig Registergericht gefunden, was insofern nicht ganz einfach ist, weil man mit der Zusammenlegung von Handelsregistern rechnen muss, welche Informationen kann man dann dort erlangen? Hier fährt man besten mit einem Handelsregisterauszug, neuerdings auch nur „Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt, worauf die wichtigsten Informationen über eine GmbH dann aufgeführt sind.
Das sind: Firma, also der „Name“ des Unternehmens, Sitz (Adresse), der Geschäftszweck der GmbH, Rechtsform (=GmbH), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer und ggf. Prokuristen) und Haftungskapital bzw. Stammkapital. Angaben zu den Eigentümern, also den Gesellschaftern findet man darauf nicht, dafür muss separat eine Gesellschafterliste, abgerufen werden.
Diesen Auszug aus dem Handelsregister können Sie direkt beim Amtsgericht / Registergericht vor Ort erhalten, wobei eine Einsichtnahme in das Handelsregister kostenlos für jedermann möglich ist. Einen schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister, z.B. in Form des „Ausdruck aus dem Handelsregister“, den erhalten Sie allerdings nur gegen die Vorauszahlung von Gebühren.
Natürlich kann man das alles selbst erledigen, angefangen vom Heraussuchen des richtigen bzw. aktuell zuständigen Registergerichtes, bis hin zur Klärung der Vorausbezahlung der Gerichtsgebühren für den Fall, dass man nicht selbst persönlich vorstellig wird. Aber wer es eilig hat und dies gern in die Hände eines Dienstleisters gibt, der sollte sich dieses Auftragsformular einmal ansehen: